Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
BSG - Keine Unterhaltsvermutung bei Verwandtschaft in WG Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.1.2009, B 14 AS 6/08 R
Seite 1 von 1
BSG - Keine Unterhaltsvermutung bei Verwandtschaft in WG Unterhaltsvermutung bei Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.1.2009, B 14 AS 6/08 R
Die
Voraussetzungen des Vorliegens einer solchen Wirtschaftsgemeinschaft
von mehreren in einer Wohnung zusammen lebenden Verwandten oder
Verschwägerten müssen vom jeweiligen Grundsicherungsträger positiv
festgestellt werden (anders jetzt wohl die Hinweise der Bundesagentur
für Arbeit zu § 9 SGB II RdNr 9 und 23).
Keinesfalls
kann, was offensichtlich der Rechtsansicht der Beklagten entspricht,
davon ausgegangen werden, dass § 9 Abs 5 SGB II eine Vermutungsregelung
auch dahingehend enthält, dass bereits dann, wenn Verwandte und
Verschwägerte nur gemeinsam in einer Wohnung zusammen leben, immer vom
Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden kann.
Eine gesetzliche Vermutung auch für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft enthält § 9 Abs 5 SGB II gerade nicht.
Dies
folgt insbesondere aus einem Vergleich des § 9 Abs 5 SGB II mit der
Regelung des § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). § 36 Satz 1
SGB XII lautet: "Lebt eine Person, die Sozialhilfe beansprucht
(nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung
oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass
sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass sie von
ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem
Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."
Eine entsprechende
Vermutungsregelung fehlt in § 9 Abs 5 SGB II. Der Gesetzgeber hat - wie
der Wortlaut der beiden Vorschriften ausweist - im SGB II gerade darauf
verzichtet zu normieren, dass bei einem Zusammenleben von Verwandten
oder Verschwägerten in einer Wohnung bereits das Vorliegen einer
Haushaltsgemeinschaft vermutet werden kann.
Dass der Gesetzgeber
des SGB II entsprechende Vermutungsregelungen aufstellen kann, steht
außer Frage. Er hat von dieser Möglichkeit etwa durch die Neuregelungen
des § 7 Abs 3a SGB II Gebrauch gemacht.
Mithin ist davon
auszugehen, dass es zunächst einer positiven Feststellung des
Grundsicherungsträgers bedarf, dass ein Wirtschaften aus einem Topf
(Haushaltsgemeinschaft) zwischen dem Hilfebedürftigen und einem
Verwandten bzw Verschwägerten vorliegt, mit dem dieser in einer Wohnung
zusammen lebt.
Das LSG hat insoweit keine eindeutige Feststellung getroffen.
Zu
Recht ist es allerdings davon ausgegangen, dass die Nichterweislichkeit
des Vorliegens einer Haushaltsgemeinschaft hier zu Lasten der Beklagten
geht.
Der Beklagten ist zwar einzuräumen, dass der
Rechtsprechung des BVerwG zu § 16 BSHG eine gewisse Tendenz zu entnehmen
ist, dass die Beweislast für das Nichtvorliegen einer
Haushaltsgemeinschaft den jeweiligen Sozialhilfeempfänger traf (vgl
BVerwGE 23, 255 ff).
Allerdings ist diese - zum mittlerweile aufgehobenen BSHG - ergangene Rechtsprechung nicht auf § 9 Abs 5 SGB II übertragbar.
Insbesondere
kann diese Rechtsprechung nicht der Aufspaltung des früheren § 16 BSHG
in § 36 SGB XII einerseits und § 9 Abs 5 SGB II andererseits ausreichend
Rechnung tragen.
Es mag zutreffend sein, dass die
unterschiedlichen Vermutungsregelungen in § 9 Abs 5 SGB II und § 36 SGB
XII nicht sinnvoll sind (so explizit Conradis in LPK-SGB XII, 8. Aufl
2008, § 36 RdNr 2). De lege lata ist jedoch vom Grundsicherungsträger
hinzunehmen, dass § 9 Abs 5 SGB II anders als § 36 SGB XII keine
ausdrückliche Vermutungsregelung für das Vorliegen einer
Haushaltsgemeinschaft bei bloßem Zusammenwohnen enthält.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10929
Gruß Willi S
Voraussetzungen des Vorliegens einer solchen Wirtschaftsgemeinschaft
von mehreren in einer Wohnung zusammen lebenden Verwandten oder
Verschwägerten müssen vom jeweiligen Grundsicherungsträger positiv
festgestellt werden (anders jetzt wohl die Hinweise der Bundesagentur
für Arbeit zu § 9 SGB II RdNr 9 und 23).
Keinesfalls
kann, was offensichtlich der Rechtsansicht der Beklagten entspricht,
davon ausgegangen werden, dass § 9 Abs 5 SGB II eine Vermutungsregelung
auch dahingehend enthält, dass bereits dann, wenn Verwandte und
Verschwägerte nur gemeinsam in einer Wohnung zusammen leben, immer vom
Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden kann.
Eine gesetzliche Vermutung auch für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft enthält § 9 Abs 5 SGB II gerade nicht.
Dies
folgt insbesondere aus einem Vergleich des § 9 Abs 5 SGB II mit der
Regelung des § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). § 36 Satz 1
SGB XII lautet: "Lebt eine Person, die Sozialhilfe beansprucht
(nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung
oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass
sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass sie von
ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem
Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."
Eine entsprechende
Vermutungsregelung fehlt in § 9 Abs 5 SGB II. Der Gesetzgeber hat - wie
der Wortlaut der beiden Vorschriften ausweist - im SGB II gerade darauf
verzichtet zu normieren, dass bei einem Zusammenleben von Verwandten
oder Verschwägerten in einer Wohnung bereits das Vorliegen einer
Haushaltsgemeinschaft vermutet werden kann.
Dass der Gesetzgeber
des SGB II entsprechende Vermutungsregelungen aufstellen kann, steht
außer Frage. Er hat von dieser Möglichkeit etwa durch die Neuregelungen
des § 7 Abs 3a SGB II Gebrauch gemacht.
Mithin ist davon
auszugehen, dass es zunächst einer positiven Feststellung des
Grundsicherungsträgers bedarf, dass ein Wirtschaften aus einem Topf
(Haushaltsgemeinschaft) zwischen dem Hilfebedürftigen und einem
Verwandten bzw Verschwägerten vorliegt, mit dem dieser in einer Wohnung
zusammen lebt.
Das LSG hat insoweit keine eindeutige Feststellung getroffen.
Zu
Recht ist es allerdings davon ausgegangen, dass die Nichterweislichkeit
des Vorliegens einer Haushaltsgemeinschaft hier zu Lasten der Beklagten
geht.
Der Beklagten ist zwar einzuräumen, dass der
Rechtsprechung des BVerwG zu § 16 BSHG eine gewisse Tendenz zu entnehmen
ist, dass die Beweislast für das Nichtvorliegen einer
Haushaltsgemeinschaft den jeweiligen Sozialhilfeempfänger traf (vgl
BVerwGE 23, 255 ff).
Allerdings ist diese - zum mittlerweile aufgehobenen BSHG - ergangene Rechtsprechung nicht auf § 9 Abs 5 SGB II übertragbar.
Insbesondere
kann diese Rechtsprechung nicht der Aufspaltung des früheren § 16 BSHG
in § 36 SGB XII einerseits und § 9 Abs 5 SGB II andererseits ausreichend
Rechnung tragen.
Es mag zutreffend sein, dass die
unterschiedlichen Vermutungsregelungen in § 9 Abs 5 SGB II und § 36 SGB
XII nicht sinnvoll sind (so explizit Conradis in LPK-SGB XII, 8. Aufl
2008, § 36 RdNr 2). De lege lata ist jedoch vom Grundsicherungsträger
hinzunehmen, dass § 9 Abs 5 SGB II anders als § 36 SGB XII keine
ausdrückliche Vermutungsregelung für das Vorliegen einer
Haushaltsgemeinschaft bei bloßem Zusammenwohnen enthält.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10929
Gruß Willi S
Ähnliche Themen
» BSG - Mietvertrag mündlich unter Verwandten gültig BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R
» EGV nicht unterschrieben keine Sanktion möglich BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 20/09 R
» BSG - Keine KDU-Deckelung bei Umzug vor Leistungsbeginn Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die Stadt Wilhelmshaven - Kostensenkungsaufforderung - Kenntnis BSG, Urteil vom 17. 12. 2009 - B 4 AS 19/09 R
» BSG - Erstausstattung auch nachträglich Bundessozialgericht BSG, Urteil vom 20. 8. 2009 - B 14 AS 45/08 R (Lexetius.com/2009,3205)
» Nachzahlungen auf Sozialleistungen (hier: Kindergeld) sind nach § 11 Abs. 3 SGB II, ggf. in Verbindung mit § 11 Abs. 2 S. 3 SGB II, auf sechs Monate zu verteilen ( a.A. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 4 AS 154/11 R; Urteil vom 7. Mai 2009,
» EGV nicht unterschrieben keine Sanktion möglich BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 20/09 R
» BSG - Keine KDU-Deckelung bei Umzug vor Leistungsbeginn Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die Stadt Wilhelmshaven - Kostensenkungsaufforderung - Kenntnis BSG, Urteil vom 17. 12. 2009 - B 4 AS 19/09 R
» BSG - Erstausstattung auch nachträglich Bundessozialgericht BSG, Urteil vom 20. 8. 2009 - B 14 AS 45/08 R (Lexetius.com/2009,3205)
» Nachzahlungen auf Sozialleistungen (hier: Kindergeld) sind nach § 11 Abs. 3 SGB II, ggf. in Verbindung mit § 11 Abs. 2 S. 3 SGB II, auf sechs Monate zu verteilen ( a.A. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 4 AS 154/11 R; Urteil vom 7. Mai 2009,
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema