hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte

Nach unten

Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte  Empty Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte

Beitrag von Willi Schartema Mi Apr 10, 2013 11:48 am

Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2013 - S 42 AS 82/13 ER

Eigene Leitsätze


Aufschiebende Wirkung
des Sanktionsbescheides, denn die Eingliederungsmaßnahme "Jobact to
connect" ist aufgrund ihrer Dauer unzumutbar.


Desweiteren ist die vom
Jobcenter gewählte Verpflichtungserklärung zu den Kosten der Maßnahme
nicht ausreichend (vgl. zur Kostenerstattungsregelung bei
Bewerbungskosten LSG NSB, Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B
ER).



Quelle: http://www.workupload.com/file/UdVroDQ

Mehr Info zur Maßnahme "Jobact to connect" hier:

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater des RA L. Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/gericht-ordnet-aufschiebende-wirkung.html



Vorgeschichte:

JC verhängte eine 100 %-Sanktion, weil ein U25 die Maßnahme "jobact to connect" abbrach.

Ergebnis:

Nun hat das JC es schwarz auf weiß, dass die gesamte Maßnahme unzumutbar ist.

Beschluss vom 03.04.2013 Az: S 42 AS 82/13 ER

Nachzulesen unter:

https://www.workupload.com/download/UdVroDQ

Quelle: http://hartz.info/index.php?topic=61029.0

Anmerkung:

Sinnfreie
Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt
keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B
568/08 AS ER -


http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t58-sinnfreie-massnahmen-in-einer-egv-sinnfreie-massnahmen-in-egv-bei-nichtantritt-keine-sanktion-berechtigt-landessozialgericht-berlin-brandenburg-l-14-b-568-08-as-er?highlight=Sinnfreie+Ma%C3%9Fnahme

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=80421

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Gericht ordnet die die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt an, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen.
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die 100% Sanktion des 22- jährigen Antragstellers, denn die vom Jobcenter angebotene Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Arbeit war zu unbestimmt und für den Antragsteller unzumutbar.
» Ein gegen die gemäß § 42a Abs. 2 SGB II verfügte Aufrechnung erhobener Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
» Sieht § 86a Abs. 1 SGG vor, dass grundsätzlich eine fristgemäß erhobene Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung entfaltet, gilt das ebenso bei einem Versagungsbescheid nach § 66 Abs. 1 SGB I wegen Leistungen nach dem SGB II
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten