Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Bildungsgutschein - Geltungsdauer der EGV unter sechs Monaten - fehlendes Ermessen - Zeitablauf der Eingliederungsvereinbarung - aufschiebende Wirkung
Seite 1 von 1
Bildungsgutschein - Geltungsdauer der EGV unter sechs Monaten - fehlendes Ermessen - Zeitablauf der Eingliederungsvereinbarung - aufschiebende Wirkung
SG Berlin, Beschluss vom 19.01.2015 - S 142 AS 24179/14 ER
Leitsätze (RA Kay Füßlein )
1. Das Abweichen von der Regelgeltungsdauer einer Eingliederungsvereinbarung von sechs Monaten bedarf einer Ermessensentscheidung nach § 15 SGB II. Diese Ermessensentscheidung ist im Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt mitzuteilen. Ein Nachschieben von Ermessensgründen kommt nicht in Betracht, wenn dieses Ermessen gar nicht ausgeübt oder erkannt worden ist.
2. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erledigt sich nicht durch Zeitablauf der Eingliederungsvereinbarung (str. aA. z.B. LSG Bayern, Beschluss vom 14.11.2011 – L 7 AS 693/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.10.2012 – L 5 AS 354/09).
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/02/S142AS24719_14ER.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Leitsätze (RA Kay Füßlein )
1. Das Abweichen von der Regelgeltungsdauer einer Eingliederungsvereinbarung von sechs Monaten bedarf einer Ermessensentscheidung nach § 15 SGB II. Diese Ermessensentscheidung ist im Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt mitzuteilen. Ein Nachschieben von Ermessensgründen kommt nicht in Betracht, wenn dieses Ermessen gar nicht ausgeübt oder erkannt worden ist.
2. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erledigt sich nicht durch Zeitablauf der Eingliederungsvereinbarung (str. aA. z.B. LSG Bayern, Beschluss vom 14.11.2011 – L 7 AS 693/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.10.2012 – L 5 AS 354/09).
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/02/S142AS24719_14ER.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten
» Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten
» Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil das Jobcenter entgegen der gesetzlichen Vorgabe eine Geltungsdauer von nur knapp vier Monaten angeordnet hat, ohne hierbei das erforderliche Ermessen auszuüben
» Die Schutzfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von in der Regel längstens sechs Monaten beginnt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erfordernisses von Kostensenkungsmaßnahmen.
» Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte
» Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten
» Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil das Jobcenter entgegen der gesetzlichen Vorgabe eine Geltungsdauer von nur knapp vier Monaten angeordnet hat, ohne hierbei das erforderliche Ermessen auszuüben
» Die Schutzfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von in der Regel längstens sechs Monaten beginnt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erfordernisses von Kostensenkungsmaßnahmen.
» Gericht ordnet aufschiebende Wirkung gegen den Sanktionsbescheid an, mit welchem das Jobcenter dem unter 25- jährigen Hilfebedürftigen wegen Maßnahmeabbruch die Leistungen um 100% kürzte
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema