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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bundesagentur und Jobcenter sparen auf Kosten der Arbeitslosen

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Bundesagentur und Jobcenter sparen auf Kosten der Arbeitslosen  Empty Bundesagentur und Jobcenter sparen auf Kosten der Arbeitslosen

Beitrag von Willi Schartema Mo März 04, 2013 9:44 pm

Schwerin/MVPO Nach Angaben des arbeitsmarktpolitischen
Sprechers der Linksfraktion, Henning Foerster, könnten mehr arbeitslose Frauen
und Männer in Beschäftigung gelangen, wenn die Bundesagentur für Arbeit und die
Jobcenter die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auch tatsächlich einsetzen
würden.

„Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drs. 6/1518) belegt,
dass die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslosengeld-1-Empfänger in MV im
Jahr 2012 von den zur Verfügung stehenden rund 73 Mio. Euro lediglich etwas
mehr als 54 Mio. Euro eingesetzt hat“, erklärte Foerster am Montag.


Im Jahresdurchschnitt 2012 bezogen monatlich 30 272
Frauen und Männer Arbeitslosengeld. „Mit 19 Mio. Euro hätte eine Vielzahl von
Maßnahmen, zum Beispiel Eingliederungszuschüsse für Arbeitslose, deren
Vermittlung erschwert ist, finanziert werden können.

Diese sollen Arbeitgeber motivieren, auch Menschen eine Chance zu geben, die
wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder fehlender Berufserfahrung die
Anforderungen an den angebotenen Arbeitsplatz nicht zu 100 Prozent erfüllen
können.


Es ist unverantwortlich, den Männern und Frauen diese
Unterstützung zu verwehren.“

Quelle und weiterlesen:


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/bundesagentur-und-jobcenter-sparen-auf.html

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