hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Eine Bedarfsunterdeckung von 109,- Euro monatlich ist für einen vorübergehenden Zeitraum zumutbar und erfordert insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit einer vorläufigen Regelung die Hauptsache nicht tatsächlich oder faktisch vorweggenommen werden soll

Nach unten

Eine Bedarfsunterdeckung von 109,- Euro monatlich ist für einen vorübergehenden Zeitraum zumutbar und erfordert insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit einer vorläufigen Regelung die Hauptsache nicht tatsächlich oder faktisch vorweggenommen werden soll Empty Eine Bedarfsunterdeckung von 109,- Euro monatlich ist für einen vorübergehenden Zeitraum zumutbar und erfordert insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit einer vorläufigen Regelung die Hauptsache nicht tatsächlich oder faktisch vorweggenommen werden soll

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 14, 2013 11:22 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom
30.11.2012 - L 2 AS 2150/12 B ER



Der Regelbedarf nach dem SGB II dient zwar
grundsätzlich der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, dies
schließt aber eine vorübergehende Absenkung schon deshalb nicht aus, weil in
der Regelleistung auch Ansparbeträge für einmalige Bedarfe enthalten sind und
damit nach den gesetzlichen Vorgaben nicht die gesamte Regelleistung zum aktuellen
Verbrauch bestimmt ist. Zudem ist in einem beschränkten Zeitraum der Bezug
einer um 30 % verminderten Regelleistung auch deshalb als zumutbar anzusehen,
weil eine Herabsetzung in dieser Höhe Rechtsfolge bei Pflichtverletzungen
(siehe § 31a Abs. 1 SGB II) sein kann, wobei nach den Vorgaben des Gesetzes
erst bei einer Minderung um mehr als 30 % auf Antrag in angemessenem Umfang
ergänzend Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen sind (siehe §
31 a Abs. 3 Satz 1 SGB II).

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=157654&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/eine-bedarfsunterdeckung-von-109-euro.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.
» Ob die Neufassung von § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB I, wonach durch eine Sanktion nur der Auszahlungsanspruch gemindert wird, bedeutet, dass eine Sanktion einen einzelnen Streitgegenstand bildet, braucht hier nicht entschieden werden. Es fehlte bereits an einer
» Der Hinweis des Jobcenters, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für einen wichtigen Grund i.S.d § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht akzeptiert wird, sondern eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist, führt nicht dazu, dass ein wicht
» Die in einer Eingliederungsvereinbarung aufgenommene Verpflichtung, innerhalb von zwei Monaten 15 Bewerbungen um sozialversicherungspflichtige oder nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vorzunehmen, ist zumutbar und entspricht § 2 SGB II.
» Die Regelung in § 32 SGB II, dass bei einem Meldeversäumnis eine Absenkung des Regelbedarfs um 10 v. H. erfolgt, falls trotz schriftlicher Belehrung über die Folgen der Hilfesuchende einer Aufforderung zur Meldung ohne wichtigen Grund nicht nachkommt,

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten