hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Hartz IV: Mietobergrenzen in Zwickau wurden unzureichend ermittelt

Nach unten

Hartz IV: Mietobergrenzen in Zwickau wurden unzureichend ermittelt  Empty Hartz IV: Mietobergrenzen in Zwickau wurden unzureichend ermittelt

Beitrag von Willi Schartema Mi Dez 05, 2012 3:20 pm

SG Chemnitz, Urt. v. 17.10.2012 - S 27 AS 4150/10

Leitsatz:

Mietobergrenze in Zwickau wurde unzureichend ermittelt
- denn nach der Rechtsprechung des BSG müssen die Mietobergrenzen auf einer
systematischen und schlüssigen Kriterien folgenden Datenerhebung beruhen.


Vor allem in folgender Hinsicht ist das Konzept nicht als hinreichend schlüssig
zu bewerten:


1. Es ist nur die jeweilige Grundmiete ohne die „kalten“ Betriebskosten in die
Erhebung einbezogen worden. Die Einbeziehung der „kalten“ Betriebskosten im
jeweiligen Vergleichsgebiet ist zur Abbildung des abstrakt angemessenen
Mietpreises zwingend notwendig.


2. Privatvermieter sind bei der Datenerhebung in zu
geringem Maße berücksichtigt worden.


3. Die Aufteilung des Kreisgebiets in drei
Vergleichsregionen entspricht nicht den Kriterien des Bundessozialgerichts an
die Bestimmung von Vergleichsräumen. Nicht nachvollziehbar ist etwa, weshalb
die Wohnverhältnisse in Niederfrohna (Region 3) anders beurteilt werden als in
Ortsteilen von Limbach-Oberfrohna (Region 2).


4. Die Anwendung der erhobenen Werte auf Zeiten vor
dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift ist nicht zulässig.


Das Gericht verpflichtete das Jobcenter zur Zahlung
der Unterkunftskosten (Grundmiete plus kalte Nebenkosten) anhand der
Tabellenwerte aus § 12 Wohngeldgesetz.


Die Orientierung an diesen Werten zuzüglich eines
Sicherheitszuschlages von 10 % ist in den Fällen zulässig, in denen es an einem
schlüssigen Konzept als Grundlage für die kommunalen Mietobergrenzen fehlt und
dieser Mangel auch nicht durch Nachermittlungen heilbar ist.

Das Jobcenter Zwickau hat gegen das Urteil inzwischen Berufung zum Sächsischen
Landessozialgericht eingelegt.

Martin
Israng Richter am Sozialgericht – Pressesprecher


Anmerkungen:
§ 22 SGB II in der bis zum 31.12.2010 geltenden
Fassung lautet:

„Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.“

Nach der Wohngeldtabelle des § 12 Wohngeldgesetz – WoGG – plus 10 % würden sich
für den Zweipersonen-Haushalt der Kläger zu übernehmende Wohnkosten von
voraussichtlich 418,00 EUR (Grundmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten) ergeben.


Bis zum 30.6.2012 waren für die Träger der Grundsicherung die „Richtlinien des
Landkreises Zwickau als zuständiger Sozialleistungsträger zur einheitlichen
Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben nach dem Gesetz über die Grundsicherungen
für Arbeitssuchende (SGB II) und der Aufgaben nach §§ 29, 31 und 34
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)“ vom 10.6.2009 maßgebend.


Anmerkung:
Haben
Hartz IV - Empfänger aus der Stadt Dresden wohl möglich einen höheren Anspruch
auf Kosten der Unterkunft? Unterkunftskonzept Dresdens beruht nicht auf einem
schlüssigen Konzept


Der Beitrag wurde erstellt von D. Brock.


http://www.justiz.sachsen.de/sgc/content/1079.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2012-01-01&enddate=2012-12-31

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/hartz-iv-mietobergrenzen-in-zwickau.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten