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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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München hebt Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher an. Das Plus ist deutlich, hat jedoch einen Haken.

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München hebt Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher an. Das Plus ist deutlich, hat jedoch einen Haken.  Empty München hebt Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher an. Das Plus ist deutlich, hat jedoch einen Haken.

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 9:08 am

Betrug die Obergrenze für eine Person bislang 449,21 Euro pro Monat, liegt sie jetzt bei 590 Euro. Allerdings sind die Zahlen nicht ohne weiteres vergleichbar, denn während sich die Obergrenze bislang auf die Bruttokaltmiete bezog, sind künftig kalte Nebenkosten wie Gebühren für Hausmeister, Müllabfuhr und Gebäudereinigung inbegriffen. Von welchem Wert bei den kalten Nebenkosten ausgegangen wird, darüber will man im Sozialreferat nicht sprechen. Die Behörde verschanzt sich hinter dem Bundessozialgericht mit dem Hinweis, dass dies eine Aufschlüsselung der neuen Mietobergrenzen nach den jeweiligen Anteilen für Grundmiete und kalte Nebenkosten "ausdrücklich" nicht vorsehe.

VdW Bayern liefert einen Orientierungswert

Zur Orientierung: Dem Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) zufolge mussten Mieter der im Verband organisierten Wohnungsgesellschaften für 2012 durchschnittlich 1,49 Euro/qm für kalte Betriebskosten vorauszahlen.

Weitere Zahlen: Bei zwei Personen in einem Haushalt steigt die Mietobergrenze von monatlich 562,59 Euro auf 724 Euro, bei drei Personen von 667,04 Euro auf 849. Für Haushalte mit vier Personen gelten 972 Euro pro Monat statt bisher 789,35 Euro.

Quelle: http://www.immobilien-zeitung.de/1000018991/muenchen-hebt-mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-bezieher-an

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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