hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden

Nach unten

Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden Empty Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 26, 2012 2:15 pm

BSG, Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 153/11 R -


Durchgreifende
verfassungsrechtliche Bedenken im Sinne einer im Rahmen des Art 100 Abs 1
GG vorausgesetzten Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit (vgl
BVerfG Beschluss vom 7.4.1992 - 1 BvL 19/91 - BVerfGE 86, 52, 56) gegen
den für Alleinstehende in § 19 Abs 1 Satz 1, § 20 Abs 1 und Abs 2 Satz 1
SGB II nF für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 30.4.2011 mit 364 Euro
festgelegten Regelbedarf bestehen nicht.


Der Gesetzgeber hat
den ihm zugewiesenen Auftrag, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum zu gewährleisten, erfüllt. Bei der
verfassungsrechtlichen Überprüfung der Neuermittlung der Regelbedarfe
ist der Entscheidungsprozess des Gesetzgebers bei der Neuordnung der §§
28 ff SGB XII auf die Bemessung des Regelbedarfs in § 20 Abs 2 Satz 1
SGB II nF zu übertragen.


Er hat den Umfang des
konkreten gesetzlichen Anspruchs in einem transparenten und
sachgerechten Verfahren ermittelt, das den Vorgaben des BVerfG im Urteil
vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175) - realitätsgerecht
sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und
schlüssiger Berechnungsverfahren - entspricht.


Dabei konnte sich
der Gesetzgeber des vom BVerfG gebilligten Statistikmodells
bedienen.Innerhalb dieses Ansatzes hat er, ausgehend von der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 die Referenzgruppe anhand der
unteren Einkommensgruppen bestimmt, ohne seinen gesetzgeberischen
Gestaltungsspielraum zu überschreiten.


Im Rahmen des Statistikmodells ist die begründete Herausnahme einzelner Positionen durch den Gesetzgeber nicht zu beanstanden.

Die regelleistungsrelevanten Ausgabepositionen und -beträge sind so bestimmt, dass ein interner Ausgleich möglich bleibt.

Auch bei der
Kennzeichnung einzelner Verbrauchspositionen als bedarfsrelevant und dem
Ausschluss bzw der Kürzung anderer Verbrauchspositionen hat der
Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten.


Zutreffend hat er sich
schließlich bei der Regelung eines Fortschreibungsmechanismus an seiner
Entscheidung für das Statistikmodell orientiert.



Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2012, - S 55 AS 9238/12 -

Vorlagebeschluss zum BVerfG - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld -
Verfassungswidrigkeit
der Neubemessung der Regelbedarfe für zusammenlebende, kindererziehende
Leistungsberechtigte und für Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.


Zur Überzeugung
der 55. Kammer des Sozialgerichts (SG) Berlin sind §§ 19 Abs 1 S 1 und
3, 20 Abs 1, 4 und 5 SGB 2 iVm §§ 28a SGB 12 und 8 Abs 1 Nr 2 RBEG sowie
§§ 19 Abs 1 Sätze 1 und 3, 20 Abs 1 und 2 Satz 2 Nr 1, Abs 5, 77 Abs 4
Nr 1 SGB 2 iVm §§ 28a SGB 12, 8 Abs 1 Nr 4, Abs 2 Nr 1 RBEG wegen der
Höhe der maßgeblichen Regelbedarfe für als Ehegatten zusammenlebende
Erwachsene und für jugendliche Leistungsberechtigte bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres vom Gesetzgeber in verfassungswidriger Weise
festgelegt worden.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/die-sgb-ii-regelsatze-fur.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die Regelbedarfe für Alleinstehende sind nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden.
» Regelbedarfe sind der Höhe nach verfassungswidrig festgesetzt worden .Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschlüsse vom 19.04.2012, - L 7 AS 1305/11 B - und - L 7 AS 1134/11 B -
» BSG: Abgrenzung von Mietschulden sind Schulden nur bei nicht Leistungsberechtigten So die Rechtsauffassung des BSG, Urteil vom 24.11.2011, - B 14 AS 121/10 R - .
» Kein Einbehalt von Tilgungsraten für Mietkaution (für die Zeit in der Fassung bis zum 31.03.2011,ab 01.04.2011 gilt § 42a Abs. 2 SGB II) BSG, Urteil vom 22.03.2012, - B 4 AS 26/10 R -
» Die WAV des Landes Berlin ist für die Zeit vom 1.5.2012 bis zum 31.7.2013 insgesamt rechtswidrig und unwirksam - Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten