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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Experten-Mehrheit lehnt Wohnkostenpauschalen bei Hartz-IV-Empfängern ab

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Experten-Mehrheit lehnt Wohnkostenpauschalen bei Hartz-IV-Empfängern ab Empty Experten-Mehrheit lehnt Wohnkostenpauschalen bei Hartz-IV-Empfängern ab

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 1:05 am

Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung) - 07.05.2012

Berlin:
(hib/MLA) In einer öffentlichen Anhörung zur Berechnung von Wohn- und
Heizkosten von Hartz-IV-Beziehern im Ausschuss für Arbeit und Soziales
äußerten sich zwölf geladene Experten. Vorausgegangen war der Antrag der
Fraktion Die Linke (17/7847). Die Abgeordneten kritisieren in ihrem
Antrag das Recht der Länder, Kreise und kreisfreie Städte zu
ermächtigen, monatliche Pauschalen für die Höhe von Miet-und
Heizungskosten bei Hartz-IV-Beziehern festzulegen. Durch Pauschalen
würden sich letztlich bei den Kommunen „die Kosten nicht verringern,
sondern erhöhen“, argumentiert die Linksfraktion.

Schon um den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, müssten
Pauschalen sehr hoch angesetzt werden, um „bedarfsdeckend“ zu sein.
Schließlich dürfe kein Hartz-IV-Bezieher gezwungen sein, „Teile seines
Regelsatzes für die Kosten der Unterkunft zu verwenden.“ Stattdessen
sollten neue Mindeststandards für Wohn-und Heizungskosten eingeführt
werden.


Zudem spricht sich die Die Linke gegen „Zwangsumzüge“
im ersten Jahr des Hartz-IV-Bezuges aus. Die gesetzliche Regelung sieht
vor, dass Hartz-IV-Empfänger nach maximal sechs Monaten umziehen
müssen, wenn ihre Wohnkosten zu hoch sind. Da sich Hartz-IV-Bezieher vor
allem darum kümmern sollten, eine neue Arbeit und nicht eine neue
Wohnung zu finden, sei die Sechs-Monatsregel kontraproduktiv,
argumentiert die Linksfraktion. Sie fordert, die Bleibedauer in der
angestammten Wohnung bei Hartz-IV-Bezug auf 12 Monate auszudehnen.


Die
Sachverständige Alexandra Frank-Schinke lehnt bedarfsgerechte
Pauschalen ab, weil sie „zu teuer“ sind. „Das würde nur dazu führen,
dass die, die eine geringere Miete haben, trotzdem die volle Pauschale
bekommen.“ Potenzial für Einsparungen durch Pauschalen sieht
Frank-Schinke kaum, da eine Einzelfallprüfung ohnehin stets erfolgen
müsse. „In der Praxis würden die Kommunen daher so gut wie nie auf
Pauschalen zurückgreifen“, sagte Frank-Schinke.


Aus den
gleichen Gründen sprach sich der Sachverständige Dr. Andy Groth gegen
Wohnkosten-Pauschalen aus. Auch der Experte Joachim Rock sagte, dass
Kostenersparnisse in der Verwaltung durch Pauschalen nicht zu erwarten
seien.


Die Forderung nach neuen Mindeststandards bei der
Berechnung der Aufwendungen für Wohn-und Heizungskosten wies Regine
Offer vom Deutschen Städtetag zurück. Es herrsche kein Handlungsbedarf,
da es bereits „sehr dezidierte Regelungen“ gebe. Neue zentrale Vorgaben
seien „nicht zielführend“.
Kontroverser diskutiert wurde das Thema
„Zwangsumzug“: Der Experte Dr. Stefan Schiffersdecker hält die im Antrag
vorgeschlagene Fristverlängerung von sechs auf 12 Monate für zu lang.
Er sieht die Gefahr von Missbrauch. Auch werde Harz-IV-Empfängern ein
Anreiz genommen, sich der neuen Situation anzupassen. Laut dem
Sachverständigen Holger Gautzsch könnte eine Fristverlängerung auf 12
Monate jedoch Sinn machen. Aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist
bei Wohnungen bliebe den Empfängern gegenwärtig kaum Zeit, sich eine
neue Wohnung zu suchen.


Das Argument der Linksfraktion, die
Wohnungssuche würde die Jobsuche behindern, ließ Michael Schweiger von
der Bundesagentur für Arbeit nicht gelten. Dazu gebe es keine validen
Erhebungen.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_05/2012_224/02.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/experten-mehrheit-lehnt.html
Willi Schartema
Willi Schartema
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