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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Nahtlosigkeitsregelung - Weiterleistungspflicht des § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ist auf Umzüge von SGB II-Leistungsberechtigten und damit verbundene Zuständigkeitswechsel nicht anwendbar.

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Die Nahtlosigkeitsregelung - Weiterleistungspflicht des § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ist auf Umzüge von SGB II-Leistungsberechtigten und damit verbundene Zuständigkeitswechsel nicht anwendbar.  Empty Die Nahtlosigkeitsregelung - Weiterleistungspflicht des § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ist auf Umzüge von SGB II-Leistungsberechtigten und damit verbundene Zuständigkeitswechsel nicht anwendbar.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 12:06 pm

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB

Leitsatz ( Autor)
1. Führt ein Umzug nicht nur zu einem behördlichen Zuständigkeitswechsel, sondern auch zu einem Wegfall des Leistungsanspruchs, kann dies nicht über § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ausgehebelt werden. § 2 Abs. 3 SGB X ist lediglich eine örtliche Zuständigkeitsregelung.

2. Zieht der SGB II-Leistungsempfänger aus seiner Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters aus, verliert er damit automatisch seinen KdU-Anspruch für diese nicht mehr genutzte Wohnung nach dem § 22 SGB II.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. dazu Beitrag von RA Kay Füßlein zu SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014 - S147 AS 20920/14 - Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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