hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Kenntnis der Rechtsfolgen, Rechtsfolgenbelehrung, Sanktionsbescheid - Sachleistungen

Nach unten

Kenntnis der Rechtsfolgen, Rechtsfolgenbelehrung, Sanktionsbescheid - Sachleistungen  Empty Kenntnis der Rechtsfolgen, Rechtsfolgenbelehrung, Sanktionsbescheid - Sachleistungen

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 02, 2015 2:44 pm

SG Stade, Beschluss vom 28.01.2015 – S 17 AS 5/15 ER

Sanktionsbescheid ist rechtswidrig, denn der Sanktionstatbestand setzt voraus, dass eine schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen erfolgt ist oder insoweit Kenntnis bestand.

Leitsätze (Autor)

1. Pflichtverletzungen können gemäß § 31 Abs. 1 SGB II nur sanktioniert werden, wenn Leistungsberechtigte ihre Pflichten trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis verletzen. Weder ist hier eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechtsfolgenbelehrung erfolgt noch kann der Antragstellerin Kenntnis von den Rechtsfolgen nachgewiesen werden.

2. Der Hinweis, dass die Antragstellerin Sachleistungen oder geldwerten Leistungen (§ 31a Abs 3 Satz 1 SGB II) auf Antrag erhalten könne, reicht nicht aus (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.04.2010 – L 13 AS 100/10 B ER – , Rn 5 zur wortgleichen Vorgängernorm § 31 Abs 3 Satz 6 SGB 11 aF ).
 
 
Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zum Volltext: http://www.kanzleibeier.eu/?p=3049

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
» Zum Einsetzen der Sozialhilfe nach § 18 Abs. 1 SGB XII und der Durchbrechung des Grundsatzes "Keine Hilfe für die Vergangenheit". Hier: Kenntnis der Betreuungsstelle als Kenntnis des Sozialhilfeträgers. Betreuungsbehörde verschafft Sozialhilfeträger
» Zum Einsetzen der Sozialhilfe nach § 18 Abs. 1 SGB XII und der Durchbrechung des Grundsatzes "Keine Hilfe für die Vergangenheit". Hier: Kenntnis der Betreuungsstelle als Kenntnis des Sozialhilfeträgers. Betreuungsbehörde verschafft Sozialhilfeträger
» Kenntnis des Sozialhilfeträgers SGB XII von den Leistungsvoraussetzungen - Auch die bloße Vermutung oder entfernte Möglichkeit eines Notfalles ist für das Einsetzen der Sozialhilfe nicht ausreichend – keine Kenntnis durch Übermittlung des Telefax
» zeitgleich ergänzende Sachleistungen bei Sanktion Hartz IV: Sanktionsbescheid der Arge ist rechtswidrig, wenn der Leistungsträger bei Sanktionsentscheidung über die Regelleistung - nicht zeitgleich - auch über ergänzende Sachleistungen entschieden hat.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten