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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Berücksichtigung der Absetzbeträge nach § 11b Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 SGB II bei im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung bezogenen Arbeitslosengeld I.

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Keine Berücksichtigung der Absetzbeträge nach § 11b Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 SGB II bei im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung bezogenen Arbeitslosengeld I.  Empty Keine Berücksichtigung der Absetzbeträge nach § 11b Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 SGB II bei im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung bezogenen Arbeitslosengeld I.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 26, 2015 12:18 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2015 - L 2 AS 1849/14 B - rechtskräftig


Leitsatz (Autor)
Keine Absetzung der Absetzbeträge nach § 11b Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 SGB II vom Arbeitslosengeld I, weil es sich nicht um "Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit" handelt.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174877&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/

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