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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten für strombetriebene Gastherme sind im Regelsatz berücksichtigt.

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Kosten für strombetriebene Gastherme sind im Regelsatz berücksichtigt.  Empty Kosten für strombetriebene Gastherme sind im Regelsatz berücksichtigt.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 19, 2015 3:09 pm

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.12.2014 - S 61 AS 2132/13



Leitsatz (Autor)
Leistungen für den Betriebsstrom der Gastherme sind keine Heizkosten im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II, da diese Kosten in den seit dem 01.01.2011 neu berechneten Regelsätzen vollumfänglich enthalten sind. Denn der in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 ermittelte Strombedarf ist vollständig bei der Regelsatzberechnung berücksichtigt worden. Ausgenommen sind lediglich Haushalte, die mit Strom heizen. Da eine Gasetagenheizung mit Gas und nicht mit Strom heizt, sind die üblichen Betriebskosten entsprechender Vergleichshaushalte also vollumfänglich in die Berechnung mit eingeflossen (so auch SG Augsburg, Urteil vom 14.02.2013, S 16 AS 887/12 ).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174769&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: anderer Auffassung SG Gießen, Urteil vom 05.11.2014 - S 25 AS 980/12.
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/

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