Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Zur Frage der Bewertung der Umsatzsteuer nach dem SGB II - § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 Alg II-V a.F.
Seite 1 von 1
Zur Frage der Bewertung der Umsatzsteuer nach dem SGB II - § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 Alg II-V a.F.
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 18.09.2014 - L 4 AS 222/13
1. Die im Bewilligungszeitraum vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Alg II-V a.F. (BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R).
2. Die selbstständige Rechtsanwältin kann sich nicht darauf berufen, dass die Umsatzsteuer – ähnlich einem Darlehen – nicht als Einnahme anzusehen ist, weil sie ihr nicht uneingeschränkt bzw. nicht dauerhaft zur Verfügung stand.
3. Jedenfalls wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Einnahme erst nach dem Zeitraum eintritt, für den sie berücksichtigt werden soll, bestehe die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, die Leistung als "bereites Mittel" zu verbrauchen (BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R ). Dementsprechend kommt es für die Bewertung, ob Beträge, die vom Unternehmer als Umsatzsteuer ausgewiesen und vereinnahmt worden sind, als Einkommen zu berücksichtigen sind, entscheidend darauf an, wann die Steuer (d.h. der Steueranspruch der Finanzverwaltung) tatsächlich entsteht.
4. Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist nicht von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen, denn der Steueranspruch des Finanzamts ist erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums entstanden.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist ferner keine zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II a.F.
5. Eine Anerkennung der im Januar 2009 an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer als Betriebsausgabe für 2008 scheidet aus. Gemäß § 3 Abs. 2 Alg II-V sind nur tatsächlich geleistete Ausgaben absetzbar. Rückstellungen für künftige Ausgaben sind seit der Neufassung der Alg II-V zum 01.01.2008, die steuerliche Vorschriften ausdrücklich für nicht anwendbar erklärt, nicht mehr vorgesehen (ebenso Bay. LSG, Urteil vom 21.3.2012 - L 16 AS 789/10).
6. Die Umsatzsteuer ist schließlich auch nicht nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SGB II a.F. vom Einkommen abzusetzen. Sie ist keine "auf das Einkommen entrichtete Steuer" im Sinne dieser Norm (so BSG, Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174767&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu SG Hamburg, Beschluss vom 24.11.2014 - S 44 AS 3881/14 ER, unveröffentlicht - Eine Berücksichtigung von Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen ist nicht möglich.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/
Willi S
1. Die im Bewilligungszeitraum vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Alg II-V a.F. (BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R).
2. Die selbstständige Rechtsanwältin kann sich nicht darauf berufen, dass die Umsatzsteuer – ähnlich einem Darlehen – nicht als Einnahme anzusehen ist, weil sie ihr nicht uneingeschränkt bzw. nicht dauerhaft zur Verfügung stand.
3. Jedenfalls wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Einnahme erst nach dem Zeitraum eintritt, für den sie berücksichtigt werden soll, bestehe die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, die Leistung als "bereites Mittel" zu verbrauchen (BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R ). Dementsprechend kommt es für die Bewertung, ob Beträge, die vom Unternehmer als Umsatzsteuer ausgewiesen und vereinnahmt worden sind, als Einkommen zu berücksichtigen sind, entscheidend darauf an, wann die Steuer (d.h. der Steueranspruch der Finanzverwaltung) tatsächlich entsteht.
4. Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist nicht von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen, denn der Steueranspruch des Finanzamts ist erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums entstanden.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist ferner keine zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II a.F.
5. Eine Anerkennung der im Januar 2009 an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer als Betriebsausgabe für 2008 scheidet aus. Gemäß § 3 Abs. 2 Alg II-V sind nur tatsächlich geleistete Ausgaben absetzbar. Rückstellungen für künftige Ausgaben sind seit der Neufassung der Alg II-V zum 01.01.2008, die steuerliche Vorschriften ausdrücklich für nicht anwendbar erklärt, nicht mehr vorgesehen (ebenso Bay. LSG, Urteil vom 21.3.2012 - L 16 AS 789/10).
6. Die Umsatzsteuer ist schließlich auch nicht nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SGB II a.F. vom Einkommen abzusetzen. Sie ist keine "auf das Einkommen entrichtete Steuer" im Sinne dieser Norm (so BSG, Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174767&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu SG Hamburg, Beschluss vom 24.11.2014 - S 44 AS 3881/14 ER, unveröffentlicht - Eine Berücksichtigung von Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen ist nicht möglich.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Frage, ob ein zeitlich nach dem Überprüfungsantrag eintretender Wegfall der Bedürftigkeit unbeachtlich für die Nachzahlung zu Unrecht nicht erbrachter Sozialhilfeleistungen nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SGB X ist.
» Zur Frage, ob § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit 01.04.2011 geltenden Fassung, mit der die "Verfallsfrist" für rückwirkend zu gewährende Sozialleistungen nach § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X von vier Jahren für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, ob eine bestimmte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift eines kommunalen Trägers, in der Angemessenheitsgrenzen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II festgelegt werden, den gesetzlichen und vom
» Zur Frage, ob das Mitbringen des Gesetzestextes mit Markierungen und die Frage der Rechtsgrundlage für das Abverlangen des Lebenslaufes provokantes und abschreckendes Verhalten darstellt.
» Die Frage, wie lange eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit erfolgen dürfe, hat keine grundsätzliche Bedeutung - weiterhin ist die Frage nicht klärungsbedürftig
» Zur Frage, ob § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit 01.04.2011 geltenden Fassung, mit der die "Verfallsfrist" für rückwirkend zu gewährende Sozialleistungen nach § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X von vier Jahren für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, ob eine bestimmte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift eines kommunalen Trägers, in der Angemessenheitsgrenzen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II festgelegt werden, den gesetzlichen und vom
» Zur Frage, ob das Mitbringen des Gesetzestextes mit Markierungen und die Frage der Rechtsgrundlage für das Abverlangen des Lebenslaufes provokantes und abschreckendes Verhalten darstellt.
» Die Frage, wie lange eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit erfolgen dürfe, hat keine grundsätzliche Bedeutung - weiterhin ist die Frage nicht klärungsbedürftig
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema