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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BMAS sieht keine Veranlassung BSG – Rechtsprechung zu höheren Behindertenregelleistungen umzusetzen

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BMAS sieht keine Veranlassung BSG – Rechtsprechung zu höheren Behindertenregelleistungen umzusetzen  Empty BMAS sieht keine Veranlassung BSG – Rechtsprechung zu höheren Behindertenregelleistungen umzusetzen

Beitrag von Willi Schartema Sa Nov 29, 2014 6:25 am

Das BMAS ruft in einem jetzt bekannt gewordenen Rundschreiben an die Sozialhilfeträger dazu auf die vom Bundessozialgericht (schon zum zweiten Mal) durchgeurteilten 100 % Regelleistungen derzeit nicht umzusetzen. Es bestände “kein Anlass  bestehende Bewilligungsbescheide anzupassen und die RB Stufe 3 zu berücksichtigen“.
Vor dieser absolut nicht akzeptablen Direktive des BMAS möchte ich nochmal  auf unsere Veröffentlichung dazu verweisen und darauf dass bis Jahresende noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden muss, um die Ansprüche aus dem Jahr 2013 zu sichern.

Alles weitere dazu hier:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/



Den  BMAS Erlass dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass-BMAS-wg--Regelsatz-Behinderte-8.Aug.-2014.pdf

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1746/

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