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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Ausnahme bei Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als 6 Monate - Beginn des Prognosezeitraumes - Tag der Antragstellung

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Ausnahme bei Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als 6 Monate - Beginn des Prognosezeitraumes - Tag der Antragstellung  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Ausnahme bei Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als 6 Monate - Beginn des Prognosezeitraumes - Tag der Antragstellung

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 04, 2014 9:31 am

Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 10.10.2013 - S 11 AS 359/13 - rechtskräftig



Leitsatz ( Autor)
Der maßgebende Zeitpunkt für den Beginn des Prognosezeitraumes nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II (Sechsmonatszeitraum) ist nicht der Tag der Aufnahme in der Therapieeinrichtung bzw. dem Krankenhaus, sondern der Tag des Antrags auf Leistungen nach dem SGB II beim Grundsicherungsträger.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173277&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: ebenso SG Kassel, Urteil vom 28.08.2014 - S 7 AS 973/10; SG Köln, Urteil vom 27.01.2011 - S 32 AS 307/10.
 
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/

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