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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug - Verfügbarkeit

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug - Verfügbarkeit  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug - Verfügbarkeit

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 20, 2014 9:48 am

auf dem Arbeitsmarkt

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2014 - L 16 AS 813/13

Leitsätze (Juris)
1. Der fortdauernde Maßregelvollzug (§ 64 StGB) steht einer Leistungsgewährung nach dem SGB II nicht entgegen, wenn zur Vorbereitung auf die Entlassung eine dauerhafte Beurlaubung in die eigene Wohnung erfolgt und nur noch einzelne Termine in der Vollzugseinrichtung wahrzunehmen sind (sog. Probewohnen).

2. Entscheidend für die Frage, ob eine Unterbringung in einer Einrichtung und damit ein Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 4 SGB II besteht, ist ob der Leistungsempfänger noch in der Einrichtung lebt und diese weiterhin die Gesamtverantwortung für dessen Lebensführung übernimmt.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173054&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: vgl. BSG, Urteil vom 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 - Nach § 7 Abs. 4 S. 1 SGB II n.F. ist für das Eingreifen des Leistungsausschlusses nunmehr erforderlich, dass drei Voraussetzungen vorliegen - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 - Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Einrichtungsbegriff 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/


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