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Tatsächlicher Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld als Voraussetzung für die Gewährung eines Gründungszuschusses - § 93 SGB III
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Tatsächlicher Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld als Voraussetzung für die Gewährung eines Gründungszuschusses - § 93 SGB III
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 - L 9 AL 219/13
Leitsätze ( Autor)
Wenn zu keinem Zeitpunkt vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit wegen eines Ruhenstatbestandes ein Anspruch auf Zahlung einer Entgeltersatzleistung besteht, kann ein Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III schon gar nicht entstehen (zum Ganzen bereits der rechtskräftige Beschluss des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173043&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Wenn zu keinem Zeitpunkt vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit wegen eines Ruhenstatbestandes ein Anspruch auf Zahlung einer Entgeltersatzleistung besteht, kann ein Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III schon gar nicht entstehen (zum Ganzen bereits der rechtskräftige Beschluss des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173043&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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