hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III - Sozialleistung - Anwendung des Erwerbstätigenfreibetrags gemäß § 11b Abs. 2 SGB 2

Nach unten

Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III - Sozialleistung - Anwendung des Erwerbstätigenfreibetrags gemäß § 11b Abs. 2 SGB 2  Empty Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III - Sozialleistung - Anwendung des Erwerbstätigenfreibetrags gemäß § 11b Abs. 2 SGB 2

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 13, 2014 11:16 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2014 - L 2 AS 136/14 B - rechtskräftig



Leitsätze (Autor)
Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn dem gewährten Ausbildungsgeld, obwohl es sich um eine Sozialleistung handelt, kann durchaus ein Bezug zu einer Erwerbstätigkeit zukommen, der die Anwendung des Erwerbstätigenfreibetrags rechtfertigt.

Der Erwerbstätigenfreibetrag ist für Einkommen aus einer erwerbsbezogenen Tätigkeit zu gewähren. Um derartiges Einkommen kann es sich jedoch beispielsweise auch bei einer Sozialleistung handeln, wenn sie anstelle des Arbeitsentgelts tritt (siehe Urteil des BSG vom 13.05.2009 zum Az. B 4 AS 29/08 R zum Insolvenzgeld).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172883&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» § 7 Abs. 5 SGB II findet bei einer Förderung mit Ausbildungsgeld Anwendung ?
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - behinderter Mensch - Teilhabe am Arbeitsleben - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3 - Wohnheimunterbringung - Beibehaltung der bisherigen Unterkunft für
» Findet das "Kopfteilprinzip" auch für die Bewilligung bzw. Aufhebung einer darlehensweisen Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB 2 a.F. ( jetzt § 22 Abs. 8 ) Anwendung
» Die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Studiums des Antragstellers führt gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II zum Ausschluss von Leistungen zum Lebensunterhalt, weil die nach dem BAföG grundsätzlich förderungsfähige Ausbildung lediglich aus individuellen
»  Von die als Einkommen zu berücksichtigende Einkommensteuererstattung liegen weder die Voraussetzungen für die Absetzung der Erwerbstätigenpauschale von 100 Euro gemäß § 11 Abs 2 S 2 SGB II aF vor, noch ist ein Erwerbstätigenfreibetrag nach § 30 SGB II aF

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten