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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

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Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Empty Arbeitslose können die Übernahme der Kosten für die Reparatur ihres Pkw s zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Der Begriff der Anbahnung, der sich auch in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Beitrag von Willi Schartema Di Aug 19, 2014 5:43 pm

SGB III findet, ist nicht gesetzlich definiert.


Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2014 - L 3 AL 17/14



Leitsätze (Autor )
Die Anspruchsgrundlage für die Übernahme der Reparaturkosten findet sich in § 44 SGB III.

Der Pkw des Antragstellers ist inzwischen über 16 ½ Jahre alt und weist einen Kilometerstand von über 200.000 km auf. Förderleistungen in ein "Fass ohne Boden" müssen nicht und dürfen nicht erbracht werden.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171612&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Vgl. dazu Sächsisches LSG, Beschluss vom 27.01.2014 - L 7 AS 1807/13 B ER - Zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen für den Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeuges (Kfz) aus dem Vermittlungsbudget.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/

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