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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II - vorläufige Leistungserbringung nach § 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2 i.V.m. § 328 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 - Ermessensreduzierung auf Null

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Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II - vorläufige Leistungserbringung nach § 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2 i.V.m. § 328 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 - Ermessensreduzierung auf Null  Empty Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II - vorläufige Leistungserbringung nach § 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2 i.V.m. § 328 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 - Ermessensreduzierung auf Null

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 21, 2014 9:49 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.2014 - L 6 AS 980/14 B ER und - L 6 AS 981/14 B - rechtskräftig


Leitsatz (Autor)
Kein Leistungsausschluss für rumänische Staatsangehörige, denn es handelt sich bei den hier in Rede stehenden Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs um solche, auf die nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 S. 1 Nr 1 SGB III bei zutreffender Beurteilung des Ermessens ein Rechtsanspruch besteht.

Das Ermessen des Leistungsträgers wird hier angesichts des existenzsichernden Charakters der Leistungen und des aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums so weit eingeengt und bezogen auf die allein beantragte Regelleistung auf Null reduziert, dass diese auch auf dieser Rechtsgrundlage vorläufig zu bewilligen waren (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 25.04.2014 - L 4 AS 306/14 B ER ; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.05.2014 - L 34 AS 1150/14 B ER; SG Halle/Saale Beschluss vom 30.05.2014 - S 17 AS. 2325/14 ER, mwN jeweils zur Ermessensreduzierung auf Null bei existenzsichernden SGB II-Leistungen).


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171156&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/

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