Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Die begehrte Zusicherung gemäß § 22 SGB II ist auf eine höhere Geldleistung, nämlich die um monatlich 40,97 € höheren Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung gerichtet.
Seite 1 von 1
Die begehrte Zusicherung gemäß § 22 SGB II ist auf eine höhere Geldleistung, nämlich die um monatlich 40,97 € höheren Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung gerichtet.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist bei der Bestimmung des Berufungsstreitwertes des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG die regelmäßige Bewilligung für sechs Monate gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II - im (hier nicht vorliegenden) Sonderfall des § 41 Abs. 1 Satz 5 SGB II für maximal zwölf Monaten - zu beachten und kann allein durch die lediglich fiktive Möglichkeit, auch noch über den Bewilligungszeitraum hinaus Leistungen zu beziehen, kein höherer Berufungsstreitwert erreicht werden.
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.05.2014 - L 8 AS 169/14 B ER - L 8 AS 171/14 B PKH
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=EC844DEF3169D4021E5B539DAF787138.jpf4?showdoccase=1&doc.id=JURE140011573&st=ent
Anmerkung: Vgl. dazu LSG BB, Beschluss vom 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14 B ER - Zur Zulässigkeit einer Beschwerde bei einer Zusicherung gem. § 22 Abs 4 S 1 SGB II.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/
Willi S
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.05.2014 - L 8 AS 169/14 B ER - L 8 AS 171/14 B PKH
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=EC844DEF3169D4021E5B539DAF787138.jpf4?showdoccase=1&doc.id=JURE140011573&st=ent
Anmerkung: Vgl. dazu LSG BB, Beschluss vom 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14 B ER - Zur Zulässigkeit einer Beschwerde bei einer Zusicherung gem. § 22 Abs 4 S 1 SGB II.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hartz IV- Hat eine Alleinerziehende höheren Anspruch auf Kosten der Unterkunft?
» Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - vorherige Zusicherung für neue Unterkunft - fehlender Anordnungsgrund - neu zu beziehende Wohnung bereits übergeben worden ist.
» Wenn nach Haftentlassung ein Umzug in eine neue Wohnung erfolgt und die Zahlung der Mietkaution fällig ist, wäre eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II ein überflüssiger Zwischenschritt.
» Keine Zusicherung im Eilververfahren für die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung, wenn der Umzug nicht erforderlich war
» Ziehen Leistungsempfänger ohne eine entsprechende Zusicherung eingeholt zu haben, in eine kostenunangemessene Wohnung, besteht in diesen Fällen kein Bestandsschutz nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II
» Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - vorherige Zusicherung für neue Unterkunft - fehlender Anordnungsgrund - neu zu beziehende Wohnung bereits übergeben worden ist.
» Wenn nach Haftentlassung ein Umzug in eine neue Wohnung erfolgt und die Zahlung der Mietkaution fällig ist, wäre eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II ein überflüssiger Zwischenschritt.
» Keine Zusicherung im Eilververfahren für die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung, wenn der Umzug nicht erforderlich war
» Ziehen Leistungsempfänger ohne eine entsprechende Zusicherung eingeholt zu haben, in eine kostenunangemessene Wohnung, besteht in diesen Fällen kein Bestandsschutz nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema