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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di Jul 15, 2014 11:40 am

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.05.2014 - L 11 AS 617/13

Leitsatz (Autor)



2. Leistungsempfänger können grundsätzlich auch auf den Kauf von gebrauchten Artikeln verwiesen werden. Dies verstößt nicht gegen die Menschenwürde (vgl insofern zum Kauf von gebrauchten Kleidern: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R ). Im Übrigen kann der Leistungsträger auch im Rahmen der von § 24 Abs. 3 SGB II zugelassenen Sachleistungserbringung Einrichtungsgegenstände in einem Lager etc. vorhalten und diese "in natura" als Sachleistung herausgeben (vgl BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R ).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170827&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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