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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV-Anspruch für rumänische Migranten - Lange erfolglose Arbeitssuche rechtfertigt Anspruch

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Hartz IV-Anspruch für rumänische Migranten - Lange erfolglose Arbeitssuche rechtfertigt Anspruch  Empty Hartz IV-Anspruch für rumänische Migranten - Lange erfolglose Arbeitssuche rechtfertigt Anspruch

Beitrag von Willi Schartema Sa Okt 19, 2013 10:37 am

LSG NRW, Urteil vom 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 - , Die Revision wurde zugelassen.

Rumänische Staatsangehörige, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitssuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, haben einen Anspruch auf ALG 2.

Erwerbsfähige EU-Bürger, die ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen als zur Arbeitssuche haben, sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst. Dies gilt auch für EU-Bürger ohne Aufenthaltsgrund im Sinne des gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts.

Quelle: Pressemitteilung des LSG NRW vom 10.10.2013, hier zu finden: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_1110/index.php


Anmerkung: Vgl. dazu Beschlüsse des 19. Senats des LSG NRW v. 22.08.2013 - L 19 AS 766/13 B ER rechtskräftig und Beschluss v. vom 19.07.2013 - L 19 AS 942/13 B ER, veröffentlicht hier:


http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=163405&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

; Siehe dazu auch: Hartz IV für rumänische Familie. Innenminister Friedrich warnt vor mehr Armutsflüchtlingen nach Gerichtsurteil, hier:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-fuer-eu-buerger-innenminister-friedrich-warnt-zuzug-armer-auslaendern-a-927482.html 


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock


Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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