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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vorläufiger Anspruch auf ALG II für rumänische Staatsangehörige -100 Euro Monatsverdienst reichen nicht für Arbeitnehmereigenschaft - 3,88 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig - Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro

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Vorläufiger Anspruch auf ALG II für rumänische Staatsangehörige -100 Euro Monatsverdienst reichen nicht für Arbeitnehmereigenschaft -  3,88 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig - Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro Empty Vorläufiger Anspruch auf ALG II für rumänische Staatsangehörige -100 Euro Monatsverdienst reichen nicht für Arbeitnehmereigenschaft - 3,88 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig - Anspruch auf Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 1:15 pm

Sozialgericht Frankfurt, Beschluss vom 13.06.2014 - S 32 AS 620/14 ER



Quelle: Pressemitteilung Frankfurt am Main, den 24. Juni 2014,  1/14 : http://www.sg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/SG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/717/7172cd1d-da8a-641f-012f-312b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
 
 
Volltext der Entscheidung: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170537&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: S. a. Richter beendet Not durch Bürokratie - Eine rumänische Familie, die von einem extrem niedrigen Lohn leben musste und deren Antrag auf Grundsicherung genau deswegen vom Jobcenter abgelehnt worden ist, hat nun juristische Rückendeckung erhalten: Das Sozialgericht Frankfurt sprach ihr in einem aktuellen Urteil das Recht auf Hartz IV-Leistungen zu.

weiterlesen: http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Richter-beendet-Not-durch-Buerokratie;art675,910226
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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