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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rumänische Staatsangehörige und dessen Tochter türkischer Nationalität haben Anspruch auf Hartz IV

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Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 20, 2013 9:48 am

Sozialgericht Bremen, Urteil vom 27.03.2013 - S 21 AS 1135/12


1. Der Leistungsausschluss nach § 7 ABs. 1 S. 2 Nr. 2
SGB II verstößt gegen Art. 4 EGV 883/2004 und ist daher europarechtswidrig.


2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind
keine Sozialhilfeleistungen im Sinne von Art. 24 Abs. 2 EGRL 2004/38(vgl. LSG
Bayern, Beschluss vom 22.12.2010, Az. L 16 AS 767/10 B ER; anderer
Auffassung LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.04.2010, Az. L 13 AS
1124/10 ER-B).


Bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den
Behörden sind wir ihnen gerne behilflich.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L.
Zimmermann.


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