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Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Hilfe für eine angemessene Schulbildung.
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Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Hilfe für eine angemessene Schulbildung.
Sozialgericht Stade, Urteil vom 19.03.2014 - S 19 SO 160/12
Leitsatz (Autor)
Erweist sich zur Erreichung der Ziele der Eingliederungshilfe allein die Beschulung in einem weiteren Schuljahr als sachgerechte Entscheidung, stehen andere Maßnahmen als eine Kostenübernahme für diese Maßnahme nicht zur Verfügung. In einem solchen Fall liegt eine Ermessensreduzierung des zuständigen Sozialhilfeträgers "auf Null" vor und besteht unabhängig von den Kosten Anspruch auf die konkrete Leistung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170722&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Erweist sich zur Erreichung der Ziele der Eingliederungshilfe allein die Beschulung in einem weiteren Schuljahr als sachgerechte Entscheidung, stehen andere Maßnahmen als eine Kostenübernahme für diese Maßnahme nicht zur Verfügung. In einem solchen Fall liegt eine Ermessensreduzierung des zuständigen Sozialhilfeträgers "auf Null" vor und besteht unabhängig von den Kosten Anspruch auf die konkrete Leistung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170722&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/
Willi S
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