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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Ermessensentscheidung, die lediglich auf eine ermessenslenkende Weisung, die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II a. F. einen starren Stundenlohn vorsieht (hier 6,50 €), abstellt, ist rechtswidrig, sofern keine konkreten Verhältnisse

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Eine Ermessensentscheidung, die lediglich auf eine ermessenslenkende Weisung, die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II a. F. einen starren Stundenlohn vorsieht (hier 6,50 €), abstellt, ist rechtswidrig, sofern keine konkreten Verhältnisse  Empty Eine Ermessensentscheidung, die lediglich auf eine ermessenslenkende Weisung, die für die Gewährung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II a. F. einen starren Stundenlohn vorsieht (hier 6,50 €), abstellt, ist rechtswidrig, sofern keine konkreten Verhältnisse

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 2:07 pm

des Einzelfalles bei der Ausübung des Ermessens (hier Alleinerziehung) berücksichtigt werden.

LSG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 27.06.2013 - L 5 AS 557/12

Quelle: Fachanwalt für Sozialrecht Michael Loewy, Volltext des Urteils auf der Homepage von RA Michael Loewy, hier: Urteile - Anwaltskanzlei Michael Loewy


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

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