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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Pilotprojekt in Hamburg: Senatsverwaltung will Null-Euro-Jobs bzw. offene Zwangsarbeit im SGB II

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 Pilotprojekt in Hamburg: Senatsverwaltung will Null-Euro-Jobs bzw. offene Zwangsarbeit im SGB II Empty Pilotprojekt in Hamburg: Senatsverwaltung will Null-Euro-Jobs bzw. offene Zwangsarbeit im SGB II

Beitrag von Willi Schartema Di Jul 01, 2014 10:45 am

Sozialpolitik à la SPD: Die Hamburger Senatsverwaltung will im nächsten Jahr 500 Null-Euro-Jobs einführen. Diese Null-Euro-Jobs sollen „stärker produktionsorientiert“ sein und nach Senatsauskunft auf § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 45 SGB III fußen. Auf diesem Wege versucht anscheinend der Hamburger Senat die „Schutz“Vorschriften des § 16d SGB II auszuhebeln. Insbesondere die Mehraufwandsentschädigung, den Arbeitsschutz, die Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes und die Wettbewerbsneutralität.

Und natürlich, wer sich weigert solche  Null-Euro-Jobs/Zwangsarbeit durchzuführen, ist zu sanktionieren. Wenn es nach den Wünschen der BA und den Diskussionen im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen“ geht, die zufälliger Weise zeitlich mit mit dem Start des Hamburger Projektes überschneiden, noch schärfer als bisher. 

Hier sollte auf den Hamburger Senat und die SPD allgemein massiv Druck ausgeübt werden.
Der Hamburger Vorstoß ist als ein Testballon einzuschätzen, auszuprobieren wie stark der Widerstand dagegen ist. Wenn „die Initiatoren“ auf keinen massiven Widerstand stoßen, ist davon auszugehen, dass Null-Euro-Jobs, bzw. offene Zwangsarbeit bundesweit eingeführt werden.

Daher: auf zum Protest! Machen wir dem HH’er Senat und der SPD bundesweit klar, was wir von Ihren Zwangsarbeitsmodellen halten.

Zum Hintergrund: http://www.taz.de/!1409

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1677/

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