hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II bezüglich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgelisteten Fallvarianten nicht erfasst.

Nach unten

Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II bezüglich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgelisteten Fallvarianten nicht erfasst.  Empty Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II bezüglich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgelisteten Fallvarianten nicht erfasst.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 11:38 am

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juni 2014 (Az.: L 12 AS 5220/13 ER): 

Leitsätze Dr. Manfred Hammel:


Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines auf § 66 SGB I gestützten Verwaltungsakts entsprechend § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG hat Wirkung nur für die Zukunft. Eine rückwirkende Anordnung der sofortigen Vollziehung ist nicht möglich. Einer derartigen Verfügung kann frühestens ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe Wirkung beigemessen werden, ansonsten wäre die kraft Gesetzes eingeräumte aufschiebende Wirkung im Nachhinein unterlaufen.

Aus der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gemäß § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG folgt zwangsläufig, dass die Frage, ob antragstellerseitig die Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff. SGB I) verletzt worden sind und deshalb Leistungen versagt werden dürfen, außer Betracht zu bleiben hat, sofern sämtliche anspruchsbegründenden Voraussetzungen nach dem SGB II als erfüllt aufgefasst werden können.

Wenn der SGB II-Träger lediglich das Bestehen einer Erwerbsfähigkeit entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SGB II anzweifelt, greift der eine vorläufige Leistungserbringung regelnde § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Feststellungen zu ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen W
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Hartz IV : Vollständige Versagung des Arbeitslosengeld II nach § 66 SGB I wegen fehlender Mitwirkung bei der Klärung der Erwerbsfähigkeit ist grundsätzlich möglich
» Ab dem Zeitpunkt eines Asylfolgeantrags kommt eine Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG nicht mehr in Betracht, da die Regelung Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG nicht erfasst.
»  Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I - Mitwirkungsobliegenheit nach § 60 Abs. 1 S. 1 SGB I - § 65 SGB I - selbstständige Tätigkeit - Vergangenheit

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten