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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Geplante Verschärfungen im SGB II und dem Deckmäntelchen der „Rechtsvereinfachungen“

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Geplante Verschärfungen im SGB II und dem Deckmäntelchen der „Rechtsvereinfachungen“  Empty Geplante Verschärfungen im SGB II und dem Deckmäntelchen der „Rechtsvereinfachungen“

Beitrag von Willi Schartema Mi Jun 25, 2014 6:18 am

Die Bundesregierung plant für das nächste Jahr eine Reihe von SGB II – Änderungen, diese laufen unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“.
 
Dazu gab es vereinzelt Stellungnahmen die sich dazu klar positioniert haben. Von meiner Seite habe ich mich dazu auch schon klar positioniert und klargestellt, dass es sich überwiegend um Rechtsverschärfungen bzw. Schaffung von weiterem Hartz IV- Sonderrecht geht
 
(siehe hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bewertung-der-Konsense-ASMK-19.02.2014-HT.doc.pdf).
 
Die Bundesregierung hat nun eine „Unterrichtung“ an den Bundestag zum Stand geschrieben und in einer Anfrage teilweise Rede und Antwort gestanden.
Daraus wird ersichtlich, dass der im Vorfeld ausgeübte Druck dazu geführt hat diverse „Schweinereien“ nun doch nicht mehr zu wollen.
 
Hier nun die Unterrichtung: http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)132-2014_06-Bericht-BMAS.pdf
 
Antwort auf KA: http://www.harald-thome.de/media/files/1801628-KA-Rechtsvereinfachung.pdf
 
und Stellungnahme von Katja Kipping dazu: http://www.katja-kipping.de/de/article/805.politischer-druck-auf-bundesregierung-erfolgreich-und-weiterhin-n%C3%B6tig.html
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1670/
 
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