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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Pflicht oder Obliegenheit, vor der Erhebung der Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die Behörde zu richten, sieht das Gesetz nicht vor, schon gar nicht, als Zulässigkeitsvoraussetzung.

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Eine Pflicht oder Obliegenheit, vor der Erhebung der Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die Behörde zu richten, sieht das Gesetz nicht vor, schon gar nicht, als Zulässigkeitsvoraussetzung. Empty Eine Pflicht oder Obliegenheit, vor der Erhebung der Untätigkeitsklage eine Sachstandsanfrage an die Behörde zu richten, sieht das Gesetz nicht vor, schon gar nicht, als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 8:28 am

SG Köln, Beschl. v. 22.05.2014 - S 20 AS 4534/13

Leitsatz (Autor)



Der Beschluss liegt dem Autor vor.
 
Anmerkung: ebenso LSG Hessen, Beschl. v. 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS -

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE080016381%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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