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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Geltendmachung eines Ersatzanspruches nach § 34 SGB II durch das Jobcenter wegen Umschulung

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Zur Geltendmachung eines Ersatzanspruches nach § 34 SGB II durch das Jobcenter wegen Umschulung  Empty Zur Geltendmachung eines Ersatzanspruches nach § 34 SGB II durch das Jobcenter wegen Umschulung

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 7:34 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2014 - L 29 AS 814/11



Leitsätze (Autor)
Der Antragstellerin ist kein sozialwidriges Verhalten im Sinne von § 34 SGB II vorzuwerfen, denn ihre Entscheidung, die bisher ausgeübte Tätigkeit als Krankenpflegerin/Krankenschwester aufzugeben und eine Umschulung zur Logopädin zu beginnen, ist nachvollziehbar.

Zu berücksichtigen waren hier die gesundheitliche Situation (Herzrhythmusstörungen) der Klägerin unter Berücksichtigung der beruflichen Belastung als Krankenschwester (Hauspflegedienst) sowie dass die Klägerin als alleinerziehende Mutter einer damals 17-jährigen Tochter einen größeren Zuwendungsbedarf für diese und sich deshalb nicht mehr in der Lage zur Erbringung der geforderten erheblichen Überstunden und Wochenendarbeit sah.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168410&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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