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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Hildesheim erkennt EU-Bürgern SGB II – Leistungen zu

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SG Hildesheim erkennt EU-Bürgern SGB II – Leistungen zu  Empty SG Hildesheim erkennt EU-Bürgern SGB II – Leistungen zu

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 02, 2014 3:15 am

Das Urteil des SG Hi ist insofern wichtig, da es sich klar und deutlich gegen die Ablehnungspraxis des LSG NB positioniert und EU-Bürgern SGB II – Leistungen zuerkennt.

SG Hildesheim, Beschluss vom 22.05.2014 – S 43 618/14 ER

Es wird damit deutlich, dass auch in Niedersachsen gegen die Ablehnung von SGB II–Leistungen für EU-Bürger vorgegangen werden sollte.

Das Urteil gibt es hier: www.harald-thome.de/media/files/SG-Hildesheim.pdf 

und eine Zusammenfassung des vertretenden Rechtsanwaltes hier:  http://tinyurl.com/nu6uoq7  

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1652/

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