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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vom Jobcenter verfügte vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 331 SGB III

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jobcenter - Vom Jobcenter verfügte vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 331 SGB III  Empty Vom Jobcenter verfügte vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 331 SGB III

Beitrag von Willi Schartema Mo Apr 28, 2014 8:00 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.04.2014 - L 19 AS 389/14 B ER und - L 19 AS 390/14 B - rechtskräftig


Leitsätze  (Autor)
Der einstweilige Rechtsschutz gegen die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 331 SGB III richtet sich nicht nach § 86b Abs. 1 SGG, der gegenüber § 86b Abs. 2 SGG vorrangig ist, sondern nach § 86b Abs. 2 SGG (vgl. zum einstweiligen Rechtsschutz bei vorläufigen Zahlungseinstellungen Beschluss des Senats vom 03.09.2012 - L 19 AS 1603/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 17.09.2012 - L 5 AS 378/10 B ER ).
Der Widerspruch gegen einen Entziehungsbescheid nach § 66 SGB I ist nicht von der Ausnahmereglung des § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i.V.m. § 39 Nr. 1 SGB II erfasst (vgl. LSG Hessen Beschlüsse vom 21.06.2013 - L 9 AS 103/13 B ER und 16.01.2012 - L 6 AS 570/11 B ER; LSG Sachsen Beschluss vom 15.01.2103 - L 3 AS 1010/12 B PKH; LSG Bayern Beschluss vom 12.04.2012 - L 7 AS 222/12 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 04.07.2012 - L 13 AS 124/12 B ER ).
Der Entziehungsbescheid eines Grundsicherungsträgers wird auch nicht von der Vorschrift des § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG erfasst, weil dort nur der Sofortvollzug von Entziehungsbescheiden der Bundesagentur für Arbeit angeordnet wird. Das SGG unterscheidet auch sonst die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit einerseits und die Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende andererseits (vgl. LSG Bayern Beschluss vom 12.04.2012 - L 7 AS 222/12 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169227&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/
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