hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Fehlende Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - zurückweisender Prozesskostenhilfebeschluss

Nach unten

Fehlende Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - zurückweisender Prozesskostenhilfebeschluss    Empty Fehlende Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - zurückweisender Prozesskostenhilfebeschluss

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 8:26 am

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Beschluss vom 19.03.2014 -  L 13 AS 45/14 B


Leitsätze (Juris)
Soweit § 44 SGB X oder der sozialrechtliche Herstellungsanspruch im konkreten Fall offensichtlich nicht einschlägig sind, können diese Rechtsgrundlagen nicht herangezogen werden, um eine nicht gegebene Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit mit der gewünschten Folge der Kostenfreiheit des Verfahrens zu begründen.

Für eine auf Schadensersatz gerichtete Klage, auch wenn sie als Folgenbeseitigung bezeichnet wird, ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht zuständig.

Ein Schadensersatzanspruch kann keine Rechtsfolge des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sein.

Für ein Prozesskostenhilfeverfahren kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden.
 
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140005699&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
 
 
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 – B 4 AS 142/11 R - Ein Schadensersatzanspruch kann indes keine Rechtsfolge des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sein.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Minderung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - fehlende Aufhebung des Bewilligungsbescheides - Eilverfahren
» Ausschluss von Asylbewerbern von Leistungen der Jugendhilfe - Erweiterung der Frist zur Prüfung eines Rehabilitationsantrags für die Weiterleitung - Verhältnis des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Sozialhilfe landesrechtliche Zuständigkeit in der Jugendh
» EuGH: Zuständigkeit für Leistungen an arbeitslose Grenzgänger
»  Sozialgerichtliches Verfahren - Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung - Abänderungsklage - Vollstreckungsabwehrklage - keine analoge Anwendung von § 86b Abs 1 S 4 SGG oder § 927 ZPO - Zuständigkeit
» Für teilstationäre Einrichtungen gilt dieselbe örtliche Zuständigkeit wie für stationäre Einrichtungen. Ausgehend vom Sinn und Zweck des § 98 SGB XII, die Einrichtungsorte vor ungerechtfertigten Kostenforderungen zu schützen, wäre es widersinnig, bei

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten