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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 40/13

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Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 40/13  Empty Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 40/13

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 8:32 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2014 - L 9 SO 40/13

Leitsätze (Autor):
Es spricht mehr dafür als dagegen, dass die genannten gesetzlichen Regelungen über die Regelbedarfsstufe 3 nicht nur mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG , sondern, jedenfalls in dem für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG maßgeblichen Fall des Antragstellers auch mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG vereinbar sind.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168159&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Anderer Auffassung SG Detmold, Urt. v. 23.05.2013 - S 16 SO 27/13, Revision anhängig unter B 8 SO 14/13 R

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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