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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Führerscheinausbildung aus dem Vermittlungsbudget Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER

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Führerscheinausbildung aus dem Vermittlungsbudget  Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER  Empty Führerscheinausbildung aus dem Vermittlungsbudget Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 7:51 am

Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER

Leitsätze (Autor):
Jobcenter muss keine Kosten für die Führerscheinausbildung übernehmen, wenn bereits ohne eine Förderung durch den Grundsicherungsträger nach dem SGB II der Ausbildungsvertrag abgeschlossen und die Tätigkeit begonnen worden ist.

Dies ist auch der wesentliche Unterschied zu dem vom LSG Niedersachsen-Bremen im Verfahren L 15 AS 317/11 B ER entschiedenen Fall, da dort lediglich eine Einstellungszusage des künftigen Arbeitgebers vorlag.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140004957&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint


Anmerkung: Vgl. zur vorläufigen Bewilligung von Leistungen für den Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeuges (Kfz) aus dem Vermittlungsbudget - Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.01.2014 - L 7 AS 1807/13 B ER

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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