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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig

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Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig  Empty Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 24, 2014 4:03 pm

SG Dresden, Urteil vom 18.02.2014 - S 38 AS 3442/13 - Gegen das Urteil hat das SG Dresden die Berufung zum LSG Chemnitz zugelassen.

Leitsatz ( Autor)

Der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG zum schlüssigem Konzept.

Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens ist fehlerhaft erfolgt. Sie beruhe auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten. Daher setzte das Sozialgericht Dresden die zu erstattenden Kosten der Unterkunft anhand der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlages von 10% fest.

Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden vom 19.02.2014, hier abrufbar: http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/874.php 

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254

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