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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Recht auf Beistand auch bei Hausbesuch

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Recht auf Beistand auch bei Hausbesuch  Empty Recht auf Beistand auch bei Hausbesuch

Beitrag von Willi Schartema Mi Feb 12, 2014 1:07 pm

Die Bundesregierung erkennt in einer kleinen Anfrage das Recht auf Beistand bei einem Hausbesuch an und begründet dies damit, dass dies zwar nur im Rahmen von Verhandlungen und Besprechungen bestände, aber bei Hausbesuchen das vor Ort in Augenschein genommene auch Gegenstand von Erörterungen sein wird und dies nicht trennscharf auseinanderzunehmen sei, weswegen auch bei Hausbesuchen ein Recht auf Beistand bestände.
Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Kipping-2014-01-83---Antwort.pdf

Hintergrund Hausbesuch:
Hessisches Landessozialgericht  L 7 AS 1/06 ER  30.01.2006 rechtskräftig  

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=25539

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2251

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