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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grenzen der Freizügigkeit - Europarechtliche Vorgaben für die Innenpolitik - von Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M.

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Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 13, 2014 3:00 pm

Seit dem 1. Januar 2014 dürfen Rumänen und Bulgaren unbeschränkt in andere EU-Länder einreisen, um sich dort einen Job zu suchen. Das weckt Ängste, die die CSU für den Wahlkampf nutzt. Mit der Parole "Wer betrügt, der fliegt", will die Partei gegen den Missbrauch der Freizügigkeit kämpfen. Das Europarecht steht dem nicht unbedingt entgegen, meint Daniel Thym.

Lesen: Jobsuche in Deutschland: Grenzen der Freizügigkeit - Legal Tribune Online, hier zum Link: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/europa-freizuegigkeit-jobsuche-sozialsystem-auslaender/

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2244

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