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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Insolvenzgeld (InsG) Grenzgänger Europarecht Entscheidungen zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)

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Insolvenzgeld (InsG) Grenzgänger Europarecht Entscheidungen zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)  Empty Insolvenzgeld (InsG) Grenzgänger Europarecht Entscheidungen zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 06, 2014 2:50 pm

SG Speyer, Urteil vom 16.10.2013 - S 1 AL 411/12 - Die Berufung wird zugelassen.

Leitsätze (Juris)

Die zur Berechnung der Höhe des InsG maßgebliche Vorschrift des § 167 Abs 2 Nr 2 SGB III, wonach vom Bruttoarbeitsentgelt ein nach deutschem Steuerrecht berechneter, fiktiver Einkommenssteueranteil in Abzug gebracht wird, verstößt bei Grenzgängern, die ihr Arbeitseinkommen aufgrund eines zwischenstaatlichen Besteuerungsabkommens in ihrem Wohnsitzstaat versteuern, nicht gegen Art 45 AEVU und Art 7 EU VO 492/11.
Die steuerrechtliche Bruttorestlohnforderung ist kein Arbeitsentgelt iSd Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom 22.10.2008 (RL 2008/94/EG).

Der Anspruch auf die steuerliche Bruttorestlohnforderung geht jedenfalls bei Grenzgängern, die nicht im Inland steuerpflichtig sind, nicht mit Stellung des InsG-Antrages gemäß § 169 SGB III auf die BA über.

Quelle: http://www.mjv.rlp.de//icc/justiz/nav/704/70479ed1-9880-11d4-a735-0050045687ab.htm

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2242

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