Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift lediglich auf die Aufwendungen für die neue Unterkunft, also die Nettokaltmiete zzgl. der kalten Betriebskosten, und gerade nicht auf die Aufwendungen für
Seite 1 von 1
Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift lediglich auf die Aufwendungen für die neue Unterkunft, also die Nettokaltmiete zzgl. der kalten Betriebskosten, und gerade nicht auf die Aufwendungen für
die Heizung
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.2013 - L 2 AS 843/13 B rechtskräftig
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165838&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2239
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.2013 - L 2 AS 843/13 B rechtskräftig
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165838&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2239
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Anpassung der Wohnkosten in den Fällen des § 22 Abs. 1 S.2 SGB II a.F.( Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt).
» Aufgrund des Feststellungsbescheides nach § 31b Abs 1 SGB 2 mindert sich lediglich der "Auszahlungsanspruch" kraft Gesetzes. Eines Aufhebungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X bedarf es nach neuer Rechtslage nicht.
» Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - vorherige Zusicherung für neue Unterkunft - fehlender Anordnungsgrund - neu zu beziehende Wohnung bereits übergeben worden ist.
» Jobcenter muss bei notwendigem Umzug eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II für die Umzugskosten und die Mietkaution erteilen , denn diese ist mit einer - nicht beantragten - Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht identisch
» Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kosten der Unterkunft, vorläufige Zusicherung für Aufwendungen einer neuen Unterkunft, Rollstuhlfahrer, Angemessenheit, erhöhter Wohnraumbedarf, einstweiliger Rechtsschutz
» Aufgrund des Feststellungsbescheides nach § 31b Abs 1 SGB 2 mindert sich lediglich der "Auszahlungsanspruch" kraft Gesetzes. Eines Aufhebungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X bedarf es nach neuer Rechtslage nicht.
» Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - vorherige Zusicherung für neue Unterkunft - fehlender Anordnungsgrund - neu zu beziehende Wohnung bereits übergeben worden ist.
» Jobcenter muss bei notwendigem Umzug eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II für die Umzugskosten und die Mietkaution erteilen , denn diese ist mit einer - nicht beantragten - Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht identisch
» Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kosten der Unterkunft, vorläufige Zusicherung für Aufwendungen einer neuen Unterkunft, Rollstuhlfahrer, Angemessenheit, erhöhter Wohnraumbedarf, einstweiliger Rechtsschutz
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema