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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV: Anspruch auf außerschulische Lerntherapie bei Dyskalkulie

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Hartz IV: Anspruch auf außerschulische Lerntherapie bei Dyskalkulie  Empty Hartz IV: Anspruch auf außerschulische Lerntherapie bei Dyskalkulie

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 17, 2013 9:39 am

Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 11.12.2013 - S 22 AS 177/13 ER

Das Sozialgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 11.12.2013 (S 22 AS 177/13 ER) einem 9jährigen Schüler mit festgestellter Dyskalkulie Leistungen für eine angemessene Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II zugesprochen. Auch die Kosten einer nicht nur vorübergehenden Lerntherapie sind demzufolge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket übernahmefähig.

Quelle: RA Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel, hier geht’s zum Beschluss:http://sozialberatung-kiel.de/2013/12/13/hartz-iv-anspruch-auf-auserschulische-lerntherapie-bei-dyskalkulie/

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2237

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