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Zur Anrechnung einer Abfindung, welche zur Schuldentilgung verwendet wurde

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Zur Anrechnung einer Abfindung, welche zur Schuldentilgung verwendet wurde  Empty Zur Anrechnung einer Abfindung, welche zur Schuldentilgung verwendet wurde

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 09, 2013 10:17 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2013 - L 7 AS 820/13 B - rechtskräftig

Leitsätze:
Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es bedarf weiterer Ermittlungen, ob und bis zum welchem Zeitpunkt der Hilfebedürftigen der Abfindungsbetrag zur Verfügung gestanden hat.

Für die Anrechnung einer einmaligen Einnahme kann es nicht dahingestellt bleiben, ob diese Einnahme in den strittigen Monaten (noch) als bereites Mittel zur Sicherung des Existenzminimums der HB zur Verfügung stand (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2013, B 14 AS 38/12). Einkommen darf nicht "fiktiv" berücksichtigt werden, sondern muss tatsächlich geeignet sein, Hilfebedürftigkeit zu beseitigen (BSG, Urteil vom 29.11.2012, B 14 AS 33/12 R).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165661&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2236

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