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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bei unerlaubter Ortsabwesenheit im Ausland

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Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bei unerlaubter Ortsabwesenheit im Ausland  Empty Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bei unerlaubter Ortsabwesenheit im Ausland

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 19, 2013 6:21 am

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.10.2013 - L 3 AS 18/12 B PKH

Leitsätze

Wegen unerlaubter Ortsabwesenheit sind bereits gewährte Leistungen nach dem SGB II vom Leistungsbezieher zu erstatten, wenn lediglich vom Hilfebedürftigem behauptet wird, eine Rückkehr aus dem Ausland sei wegen Krankheit nicht möglich gewesen. Denn eine Erkrankung bedingt nicht zwingend eine Reiseunfähigkeit (Sächs. LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 3 AS 8/12 NZB).

Beruft sich ein Leistungsträger bei der Rückabwicklung einer vorläufigen Entscheidung fälschlicherweise auf §§ 45 oder 48 SGB X oder § 50 SGB X , ist dies in der Regel unschädlich, da es sich bei der Angabe der Rechtsgrundlage nur um ein (dann fehlerhaftes) Begründungselement handelt, was sich bei gebundenen Entscheidungen nicht auswirkt.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165192&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: Vgl. dazu - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2013 - L 13 AS 4804/12 - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt.

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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