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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für bulgarische Staatsangehörige und zur Frage, ob ein Anspruch besteht, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit ausgeübt hat, die als gering einzustufen ist und zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

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Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für bulgarische Staatsangehörige und zur Frage, ob ein Anspruch besteht, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit ausgeübt hat, die als gering einzustufen ist und zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2  Empty Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für bulgarische Staatsangehörige und zur Frage, ob ein Anspruch besteht, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit ausgeübt hat, die als gering einzustufen ist und zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 12, 2013 11:22 am

SGB II

SG Hannover, Beschluss vom 25.10.2013 - S 21 AS 3456/13 ER

Quelle: Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, zum Internetauftritt der Kanzlei geht’s hier: http://www.kanzleibeier.de/Urteil_beierbeier_SG_Hannover_S_21_AS_3456_13_Er.php



Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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