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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter muss Fahrkosten zum Arztbesuch nach Frankfurt als Sonderleistung übernehmen.

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Jobcenter muss Fahrkosten zum Arztbesuch nach Frankfurt als Sonderleistung übernehmen.  Empty Jobcenter muss Fahrkosten zum Arztbesuch nach Frankfurt als Sonderleistung übernehmen.

Beitrag von Willi Schartema Fr Okt 25, 2013 1:35 pm

SOZIALGERICHT Zum Arztbesuch nach Frankfurt: Urteil gibt Hartz-IV-Empfänger Recht

Ein Hartz IV-Empfänger erwirkte in einer mündlichen Verhandlung beim Sozialgericht Mainz, dass seine Fahrtkosten zu notwendigen Facharztbesuchen (Therapie für Folteropfer) als „Mehrbedarf“ gelten und vom Job-Center zu zahlen sind.

Quelle: Allgemeine Zeitung Rhein Main Presse vom 17.10.2013, zum Artikel gehts hier: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/13534040.htm


Anmerkung: Häufigere Fahrten, um einen inhaftierten Sohn aus der JVA zum Hafturlaub abzuholen, können einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II darstellen. (vgl. dazu LSG Bayern, Beschluss vom 10.07.2012 - L 7 AS 963/10).

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:
 
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
 
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