Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Zur abweichenden Bedarfsfestlegung nach § 27a Abs. 4 SGB XII - Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Seite 1 von 1
Zur abweichenden Bedarfsfestlegung nach § 27a Abs. 4 SGB XII - Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 7. Mai 2013 (Az.: S 9 SO 2403/12):
1. Ein dauerhaft voll erwerbsgeminderter, chronisch kranker und schwerbehinderter Empfänger aufstockend gemäß den §§ 41 ff. SGB XII gewährter Leistungen kann aufgrund seiner besonderen Krankheitssituation vom Sozialhilfeträger beanspruchen, dass sein sozialhilferechtlicher Bedarf entsprechend § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII abweichend vom gesetzlich gemäß § 28 SGB XII vorgegebenen Regelbedarf bemessen wird.
2. Dies ist gerade dann vertretbar, wenn die konkrete Lebenssituation eines bedürftigen Behinderten in einem bedeutenden Maße von dem Regelfall, welcher der der Regelsatzpauschale innewohnenden Typisierung zugrunde liegt, fortlaufend erheblich abweicht, und nach § 34 SGB V ein krankenversicherungsrechtlicher Anspruch nicht geltend gemacht werden kann.
3. Bei Personen, die zur Bestreitung ihres notwendigen Lebensunterhalts auf Leistungen der öffentlichen Fürsorge angewiesen sind, hat ein Sozialamt im Rahmen einer abweichenden Bedarfsbemessung gemäß § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII die unabweisbaren und erheblichen „Gesundheitsaufwendungen“ – trotz des in § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB XII fixierten Aufstockungsverbots – sachgerecht zu berücksichtigen.
Zum Volltext der Entscheidung:
http://openjur.de/u/631714.html
[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S 9 SO][/url][url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S 9 SO][/url]
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
1. Ein dauerhaft voll erwerbsgeminderter, chronisch kranker und schwerbehinderter Empfänger aufstockend gemäß den §§ 41 ff. SGB XII gewährter Leistungen kann aufgrund seiner besonderen Krankheitssituation vom Sozialhilfeträger beanspruchen, dass sein sozialhilferechtlicher Bedarf entsprechend § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII abweichend vom gesetzlich gemäß § 28 SGB XII vorgegebenen Regelbedarf bemessen wird.
2. Dies ist gerade dann vertretbar, wenn die konkrete Lebenssituation eines bedürftigen Behinderten in einem bedeutenden Maße von dem Regelfall, welcher der der Regelsatzpauschale innewohnenden Typisierung zugrunde liegt, fortlaufend erheblich abweicht, und nach § 34 SGB V ein krankenversicherungsrechtlicher Anspruch nicht geltend gemacht werden kann.
3. Bei Personen, die zur Bestreitung ihres notwendigen Lebensunterhalts auf Leistungen der öffentlichen Fürsorge angewiesen sind, hat ein Sozialamt im Rahmen einer abweichenden Bedarfsbemessung gemäß § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII die unabweisbaren und erheblichen „Gesundheitsaufwendungen“ – trotz des in § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB XII fixierten Aufstockungsverbots – sachgerecht zu berücksichtigen.
Zum Volltext der Entscheidung:
http://openjur.de/u/631714.html
[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S 9 SO][/url][url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=S 9 SO][/url]
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» Leitsätze von Dr. Manfred Hammel Ein hörbehinderter Grundschüler verfügt gegenüber dem zuständigen Sozialhilfeträger über einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für die Inanspruchnahme schulbegleitender
» Das Hausverbot im JobCenter von Dr. Manfred Hammel Aufsatz aus ZfF-10/2011: Das Hausverbot im JobCenter von Dr. Manfred Hammel VG Neustadt, B. v. 23.02.2010 - 4 L 103/10.NW
» Leitsätze (elo-Leipzig) Leipzig hat kein schlüssiges Konzept bei den Kosten der Unterkunft.
» Nachentrichtungen nach Berechnungsfehlern nach § 18 GasGVV stellen keine Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II dar, sondern sind als Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II oder § 36 SGB XII übernahmefähig.
» Beantragt ein Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen nach § 74 SGB XII, so richtet sich die Frage der Zumutbarkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach den §§ 11 - 11 b und 12 SGB II.
» Das Hausverbot im JobCenter von Dr. Manfred Hammel Aufsatz aus ZfF-10/2011: Das Hausverbot im JobCenter von Dr. Manfred Hammel VG Neustadt, B. v. 23.02.2010 - 4 L 103/10.NW
» Leitsätze (elo-Leipzig) Leipzig hat kein schlüssiges Konzept bei den Kosten der Unterkunft.
» Nachentrichtungen nach Berechnungsfehlern nach § 18 GasGVV stellen keine Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II dar, sondern sind als Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II oder § 36 SGB XII übernahmefähig.
» Beantragt ein Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen nach § 74 SGB XII, so richtet sich die Frage der Zumutbarkeit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach den §§ 11 - 11 b und 12 SGB II.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema