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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?

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Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?  Empty Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 9:04 pm

Verfassungsbeschwerde gegen BSG-Regelbedarfsurteil blieb erfolglos

Von Stephan Rixen

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Juli 2012 der Neuregelung der »Hartz-IV«-Regelleistungen attestiert, verfassungsgemäß zu sein. Dagegen wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese ist jedoch erfolglos geblieben, was bisher allerdings selbst in der Fachöffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, was das für die Vorlagebeschlüsse des Sozialgerichts (SG) Berlin bedeutet. Dieses hatte schon im April letzten Jahres die neuen Regelleistungen für verfassungswidrig gehalten und deshalb zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Darüber haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe noch nicht entschieden.

Quelle: Soziale Sicherheit (SoSi) 2/2013, 73. , hier: Ausgabe 2/2013*-*Soziale Sicherheit (SoSi)*-*Bund-Verlag GmbH

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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